missbilligen

missbilligen
billig:
Das Adjektiv mhd. billich, ahd. billīh gehört wohl zu dem unter Bild behandelten Stamm und bedeutete danach ursprünglich etwa »wunderkräftig, wirksam«, woraus sich dann die Bed. »recht, passend, angemessen, gemäß« entwickelte. Beachte dazu mhd. un-bil »ungemäß« (s. den Artikel Unbill). Im 17. Jh. wurde das Wort in der Endung an die Adjektive auf -ig angeglichen.
In der Verbindung »recht und billig« bedeutet »recht«, was durch Gesetze begründet ist, »billig«, was nach natürlichem Rechtsempfinden »angemessen« ist. Dazu stellt sich die Verneinung unbillig (mhd. unbillich »unrecht, unschicklich, gewalttätig«).
Die heutige Bed. »nicht teuer, niedrig im Preis« entstand im 18. Jh. aus »dem Wert angemessen«; ein »billiger Preis« war ein »dem Wert der Ware angemessener Preis«. Da billige Ware oft minderwertige Ware ist, konnte »billig« auch gleichbed. mit »minderwertig« werden. – Abl.: billigen (mhd. billichen »für angemessen erklären«), dazu die Zus. zubilligen »zugestehen« und missbilligen »tadeln« (17. Jh.) und die Präfixbildung verbilligen »billiger machen« (19. Jh.).
miss...:
Das gemeingerm. Präfix mhd. mis-, misse-, ahd. missa-, got. missa-, engl. mis-, schwed. mis- hat sich aus einer alten Partizipialbildung zu der erweiterten idg. Wurzel *meit‹h›- »wechseln, tauschen« entwickelt (vgl. Meineid und die eng verwandte Sippe von meiden). Diese Partizipialbildung, die als selbstständiges Wort im Dt. untergegangen ist, hatte ursprünglich die Bedeutung »verwechselt, vertauscht« (vgl. z. B. got. missō Adverb »wechselseitig« und aind. mitháḥ Adverb »abwechselnd«). Von dieser Bedeutung geht die Verwendung des Wortes als Präfix aus, nämlich zum Ausdruck des Verkehrten, des Verfehlten und des Verschiedenartigen (s. auch die Artikel missen und misslich). Die vollere Form des Präfixes ist noch bewahrt in Missetat »schändliche Tat, Verbrechen« (mhd. missetāt, ahd. missitāt, wohl aus got. kirchensprachlich missadēÞs »Sünde«). Von den zahlreichen Bildungen mit »miss...« beachte z. B. missachten »nicht beachten, nicht befolgen« (mhd. misseahten), dazu Missachtung (17. Jh.); missbehagen »nicht behagen« (15. Jh.; für mhd. missehagen), dazu Missbehagen (17. Jh., substantivierter Infinitiv); missbilligen »nicht billigen, tadeln« (17. Jh.; billig); Misserfolg »schlechter, negativer Ausgang« (19. Jh.); Missernte »sehr schlechte Ernte« (19. Jh.); Missgeburt »mit Fehlbildungen geborenes Lebewesen« (abwertend; 16. Jh.); missglücken »nicht glücken« (17. Jh.); missgönnen »nicht gönnen« (16. Jh.); Missgunst (16. Jh.), missgünstig (16. Jh.); misshandeln, Misshandlung ( handeln); misshellig, Misshelligkeit ( einhellig); missliebig »unbeliebt« (19. Jh.; gekürzt aus älterem »missbeliebig«, 18. Jh.; Ersatzwort für »antipathisch«); misslingen »nicht gelingen« (mhd. misselingen; gelingen); Missmut »schlechte Laune, verdrießliche Stimmung« (18. Jh.; rückgebildet aus dem Adjektiv »missmutig«); missmutig (17. Jh.; für älteres missmütig); missraten »nicht gelingen, schlecht ausfallen«, älter auch »abraten« (mhd. misserāten »einen falschen Rat erteilen; an eine falsche Stelle geraten, fehlschlagen«); Missstand »schlimmer Zustand« (16. Jh.); Missstimmung »gedrückte, gereizte Stimmung« (18. Jh.); misstrauen »nicht trauen« (mhd. missetrūwen, ahd. missatrūēn), dazu Misstrauen (mhd. missetrūwen, substantivierter Infinitiv); misstrauisch (17. Jh.); Missverhältnis »nicht richtiges Verhältnis« (18. Jh.; wohl Lehnübersetzung von lat. disproportio); Missverständnis (18. Jh.); missverstehen (18. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Die Gründe kenne ich nicht, aber ich muss sie missbilligen —   Dies ist ein Ausspruch des Abgeordneten Julius Kell, der im Februar 1849 während einer Sitzung der 2. Kammer des ordentlichen Landtags im Königreich Sachsen sagte: »Das halte ich eben für ein Unheil, dass die Staatsregierung solche Erklärungen… …   Universal-Lexikon

  • ablehnen — missbilligen; verurteilen; nicht für richtig halten; Anstoß nehmen (umgangssprachlich); von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

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  • mißbilligen — missbilligen vt (prät missbilligte, part II missbilligt, inf + zu zu missbilligen) …   Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung

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